TÜV-Prüfung von Druckgasbehältern
Jede Tauchflasche ist als ortsbeweglicher Druckgasbehälter für Atemschutzgeräte, genau gesagt als Tauchgerät eingestuft. Damit ergibt sich eine Frist zur wiederkehrenden Prüfung im Abstand von 2½ Jahren. Diese Prüffrist gilt unabhängig vom Material Stahl oder Aluminium.
Für Atemschutzgeräte, also Flaschen die nicht zum Tauchen verwendet werden, gilt eine Frist zur wiederkehrenden Prüfung von 5 Jahren.
Bei der Abgabe montierter Doppelgeräte und Flaschen mit Rigging-Kit müssen wir eine zusätzliche Montagegebühr berechnen.
Kennzeichnung der Prüfung
Die Festlegungen vom EK ZÜS zur Prüfkennzeichnung hier zum Download
Abgabetermine zum Flaschen-TÜV
findest Du in unserem Terminkalender unter "Flaschen-TÜV"